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   BGH, 02.10.2003 - V ZB 38/02   

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https://dejure.org/2003,825
BGH, 02.10.2003 - V ZB 38/02 (https://dejure.org/2003,825)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2003 - V ZB 38/02 (https://dejure.org/2003,825)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - V ZB 38/02 (https://dejure.org/2003,825)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Spaltung einer Reallast in Stammrecht und Einzelleistungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 156, 274
  • NJW 2004, 361
  • MDR 2004, 390
  • DNotZ 2004, 615
  • FGPrax 2004, 7 (Ls.)
  • WM 2003, 2427
  • DB 2004, 433 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 92
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 11.10.1990 - BReg. 2 Z 114/90

    Befriedigungsrangordnung in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - V ZB 38/02
    An der Zurückweisung der weiteren Beschwerde sieht sich das Oberlandesgericht durch die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 11. Oktober 1990 (BayObLGZ 1990, 282) gehindert, wonach eine Reallast mit dem Inhalt zulässig ist, daß bei der Zwangsversteigerung die laufenden und rückständigen Leistungen, sofern ihre Rangstelle für die Berechnung des geringsten Gebots maßgebend ist, Rang nach dem Stammrecht, unterschiedlich gleichen Rang haben.
  • RG, 15.03.1916 - V 3/16

    Hypothek für Zinsrückstände; Vorrangseinräumung

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - V ZB 38/02
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist es zwar möglich, im Zuge der Abtretung der fälligen Hypothekenzinsen zwischen diesen und dem Kapital ein Rangverhältnis herzustellen; in das Grundbuch eintragungsfähig ist dieses aber nicht (RGZ 88, 160, 163; ihm folgend RGRK/Mattern, 12. Aufl., § 1159 BGB Rdn. 3).
  • OLG München, 30.01.2007 - 32 Wx 9/07

    Sicherung einer Reallast durch Vormerkung

    Gegen den zurückweisenden Beschluss richtet sich die weitere Beschwerde der Beteiligten, die sich vorwiegend darauf berufen, das von ihnen angestrebte Verfahren entspreche einem Vorschlag des Bundesgerichtshofes (BGHZ 156, 274).

    Das jedoch wäre notwendig, sollte sich der Anspruch - wie auf den ersten Blick von den Beschwerdeführern gewünscht und vom Bundesgerichtshof (BGHZ 156, 274/278) vorgeschlagen - gegen einen Sonderrechtsnachfolger wie z. B. den Ersteher im Zwangsversteigerungsverfahren richten.

  • OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 446/04

    Grundbuchberichtigung: Erlöschen einer Reallast bei Erfüllung der Stammforderung

    Die Reallast selbst ist eine einheitliche Rechtsposition, der ihrerseits auch nicht zwei verschiedene Rangstufen im Grundbuch zugewiesen werden können (vgl. BGHZ 156, 274, 277).

    Der Bundesgerichtshof hat schon entschieden, dass die Reallast ein einheitliches dingliches Recht ist, das nicht auf mehrere Rangpositionen verteilt werden kann (BGHZ 156, 274, 277 f.).

  • LG Hagen, 11.05.2009 - 3 T 791/08

    Erbbauzinsreallast und Zinsrückstand

    Eine von § 12 ZVG abweichende Vereinbarung über die Tilgungsreihenfolge ist als verfahrensrechtliches Geschäft ohne Auswirkung auf den Inhalt des sachlichen Rechts (vgl. BGH Beschluss vom 02.10.2003 - V ZB 38/02, zitiert nach juris, in der sich der Bundesgerichtshof auf Vorlage des OLG I2 vom 11.07.2002 (OLG I2 Rpfleger 2003, 24 f) mit der von der Beschwerdeführerin angeführten Entscheidung des BayObLG (deutsche Notarzeitung 1991, 805) - ablehnend - befasst.
  • LG Hagen, 11.05.2009 - 8 O 791/08

    Zulässigkeit des Bestehenbleibens des Stammrechts im Falle der Versteigerung

    Eine von § 12 ZVG abweichende Vereinbarung über die Tilgungsreihenfolge ist als verfahrensrechtliches Geschäft ohne Auswirkung auf den Inhalt des sachlichen Rechts (vgl. BGH Beschluss vom 02.10.2003 - V ZB 38/02, zitiert nach juris, in der sich der Bundesgerichtshof auf Vorlage des OLG Hamm vom 11.07.2002 (OLG Hamm Rpfleger 2003, 24 f) mit der von der Beschwerdeführerin angeführten Entscheidung des BayObLG (deutsche Notarzeitung 1991, 805) - ablehnend - befasst.
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2022 - 6 K 1007/20

    Anfechtbarkeit der unentgeltlichen Aufhebung einer Reallast gemäß § 4 Abs. 1 AnfG

    Die wiederkehrenden Leistungen der Reallast bilden in ihrer Summe das Stammrecht als einheitliches dingliches Recht (BGH, Beschluss vom 02.10.2003, V ZB 38/02, BGHZ 156, 274, Rn. 9).
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